Strafrecht - Anwaltskanzlei Fey

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Strafrecht

Das Strafrecht zählt ebenfalls zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Fey. In diesen Bereich fallen sowohl Vergehen als auch Verbrechen, also die leichteren und schwereren Straftaten, die mit unterschiedlich hohen Freiheitsstrafen bedroht sind. Hierzu zählen etwa die Delikte Körperverletzung, Totschlag, Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, Betrug, Untreue oder Meineid. Manchmal sind eigentlich unter Strafe gestellte Taten aber auch gerechtfertigt, sei es durch einen Notstand oder Notwehr. Die letztliche Bestrafung einer Tat hängt immer von komplexen Zusammenhängen und den tatsächlichen Tatumständen ab.

Auch als einfacher Bürger kann man schnell in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden kommen, denn auch Ordnungswidrigkeiten sind von diesem Rechtsgebiet erfasst. Eine Autofahrt unter Alkoholeinfluss oder eine Reise mit dem Zug ohne Fahrkarte reicht hier schon aus. Herr Fey steht Ihnen in einer solchen Situation mit Rat und Tat zur Seite und bietet Ihnen die optimale Unterstützung.

Einen weiteren Arbeitsbereich bildet für Herrn Fey hierbei das Jugendstrafrecht, welches ein milderes Strafrecht für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren darstellt. Hier tritt der Aspekt der Vergeltung hinter den Erziehungszweck der Strafe, um somit dem Jugendlichen oder dem Heranwachsenden den künftigen Lebensweg nicht zu erschweren.

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